04 März DIG unterstützt Klein-Forderung: Die neue Koalition muss im Strafrecht und in der Haushaltsordnung Gesetzeslücken schließen!
Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, hat gefordert, den Aufruf zur Vernichtung anderer Staaten, etwa die Auslöschung Israels, ebenso die Billigung von Terror auch im Ausland unter Strafe zu stellen. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), erklärt:
Die neue große Koalition muss Gesetzeslücken bei der Antisemitismusbekämpfung schließen. Dies hat der Bundestag am 7.11.2024 in einer Entschließung auch gefordert. Hier unterstützen wir den Aufruf von Felix Klein an die neue Koalition.
Es braucht eine Verschärfung des Strafrechts und eine Regelung im Budgetrecht des Bundes:
- Der Aufruf zur Vernichtung anderer Staaten soll in einem neuen § 103 StGB verboten werden.
- Der Volksverhetzungsparagraph muss reformiert werden.
- In der Bundeshaushaltsordnung sollte klargestellt werden, dass antisemitische Konzepte und Inhalte nicht zuwendungsfähig sind.
Das Tikvah Institut hat hierzu Vorschläge gemacht, die von der DIG unterstützt werden:
- 103 StGB (neu) (Aufruf zur Vernichtung eines Staates)
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist und zu dem die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, aufruft oder diese billigt.
- 23 Abs. 2 (Neu) Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Der Schutz der unantastbaren Würde des Menschen, die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) und der Gedanke der Völkerverständigung sind bei der Erfüllung bestimmter Zwecke durch die Stellen außerhalb der Bunndesverwaltung zu beachten und nicht zu gefährden. Sie sollen gefördert werden. Antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Konzepte oder Inhalte sind nicht zuwendungsfähig.
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