26 Jan Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs rechtlich fraglich – Zurückweisung der Waffenstillstandsforderung ist wichtig
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat heute provisorische Maßnahmen angeordnet und die Fortsetzung von Israels Militäroperationen grundsätzlich nicht beanstandet.
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:
Die Internationale Gerichtsbarkeit wird nur Autorität gewinnen, wenn die Rechtsprechung nicht politisiert ist. Angesichts der Abwegigkeit des Völkermordvorwurfs gegen Israel ist die Zuständigkeit des Gerichts rechtlich mehr als fragwürdig.
Die Ermahnungen an Israel sind anmaßend und unnötig. Israels Verpflichtung gegenüber dem Völkerrecht steht außer Zweifel. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßt die Anstrengungen von israelischer Regierung und Armee, in diesem wie in vergangenen Konflikten das humanitäre Völkerrecht zu beachten.
Positiv hervorzuheben sind zwei Punkte des Urteils:
-Das Gericht hat anerkannt, dass Israel nicht gegen geltendes Völkerrecht verstößt, indem es sein Recht auf Selbstverteidigung gegen den Angriff der Hamas wahrnimmt.
Diese Zurückweisung der Forderung nach einem Waffenstillstand ist zu begrüßen. Es ist eine entscheidende Niederlage für Israels Feinde. Israel muss die Möglichkeit haben, die Hamas bis zu ihrer Kampfunfähigkeit zu vernichten.
-Der Internationale Gerichtshof fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln.
In Israel werden Gerichtsurteile anders als bei den Staaten, die üblicherweise vor den Schranken des Gerichts stehen und sich um dessen Urteile nicht scheren, traditionell sehr ernst genommen.
Völlig folgenlos hatte der Internationale Gerichtshof 2022 drei Wochen nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine angeordnet, dass Russland sofort die militärische Gewalt beenden muss. Zum russischen Völkermord in der Ukraine mit Kindesentführung und „Umvolkung“ ist das Gericht bisher nicht vernehmbar tätig geworden. Hier muss sich das Gericht auch nach seinen Maßstäben fragen lassen.