21 Mai Die DIG fordert eine eindeutige Zurückweisung der skandalösen Intervention des Chef-Anklägers: Berlin soll sich an Washington orientieren
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), erklärt:
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert die Bundesregierung auf, die gestrige Intervention des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof eindeutig zurückzuweisen.
Jeder Versuch, Parallelen zwischen den Terroristen der Hamas und der demokratisch gewählten Regierung Israels zu ziehen, muss in aller Klarheit verurteilt werden. Es darf nicht vergessen werden, wer diesen Krieg begonnen und wer unschuldige Bürger und Familien vergewaltigt, abgeschlachtet, verbrannt, misshandelt und entführt hat.
Berlin sollte sich an Washington ein Beispiel nehmen und an der Seite seiner transatlantischen Partner klare Worte finden. Die laue Erklärung eines anonymen “Sprechers des Auswärtigen Amts” vom Sonntag halten wir in der Sache für unzureichend. Sie wird der außenpolitischen Bedeutung des Ereignisses nicht gerecht.
Der Antrag des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof auf Haftbefehle gegen israelische Politiker ist völlig inakzeptabel: Die faktische Gleichstellung einer Terrororganisation mit einem demokratischen Staat und seiner Armee, die sich gegen einen Angriff verteidigt, lässt an der rechtlichen Orientierung der Ankläger zweifeln.
Es handelt sich hierbei um einen politischen Akt zur Isolierung Israels und keinen juristisch begründbaren Schritt. In Artikel 17 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ist die Strafverfolgung gesperrt, sofern nationale Gerichte funktional sind. Der Nachweis, dass die israelische Justiz nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen, kann nicht erbracht werden.
In der Vergangenheit hat die israelische Justiz sowohl Militärs als auch hochrangige Politiker verurteilt. Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass dies bei möglichen Rechtsverletzungen im aktuellen Gaza-Krieg anders sein könnte. Die Zeit seit dem Tatzeitpunkt möglicher rechtswidriger Taten ist viel zu kurz, um ein Nichttätigwerden der israelischen Justiz zu konstatieren, zumal bei den in Rede stehenden Taten keine Verjährungsproblematik besteht.