16 Jun Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert Verbot von ‘Generation Islam’ – Hannover zeigt: Das ‚Hizb ut-Tahrir‘-Verbot muss endlich auf Nachfolgeorganisationen angewandt werden
In Hannover hat das Verwaltungsgericht das Verbot der Versammlungsbehörde gegen ‚Generation Islam‘ aufgehoben. Auf der Versammlung wurde am gestrigen Samstagnachmittag unter dem Vorwand eines Totgengebets die Menge verhetzt (https://www.haz.de/lokales/hannover/video-redebeitrag-auf-der-demo-von-generation-islam-am-steintor-02276bcf-c5b6-4462-b8ac-8aeda20e642d.html).
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:
Die Veranstaltung von ‚Generation Islam‘ am Samstag in Hannover zeigt: Diese Organisation ist gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet. Sie hetzt junge Muslime auf. Da darf man nicht tatenlos zuschauen.
‚Generation Islam‘ ist eine Nachfolgeorganisation der verbotenen Hizb ut-Tahrir-Organisation. Das Hizb ut-Tahrir-Verbot von 2003 wurde bisher nicht auf Nachfolge- oder Umfeld-Organisationen aus diesem Spektrum wie ‚Muslim Interaktiv‘, ‚Realität Islam‘, ‚Generation Islam‘ und ‚Nebevi Çözüm Cemiyeti‘ angewandt.
Hier sollten Bundesinnenministerium oder die entsprechenden Landesinnenministerien zügig tätig werden.
Man sieht an der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, dass den Versammlungsbehörden von den Verwaltungsgerichten die Möglichkeit genommen wird, mit Versammlungsverboten präventiv tätig zu werden. Die Agitatoren dieser Organisationen wenden sich klar gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung, vermeiden aber dabei zumeist strafbare Aussagen. Dann ist dem versammlungsrechtlich nicht beizukommen.