Scharfe Kritik der DIG an Staatspräsident Macron – 7.10.2024: Jahrestag des genozidalen antisemitischen Massakers der Hamas: Ein Jahr Selbstverteidigung – ein Jahr antisemitische Welle durch Deutschland und die Welt – ein Jahr humanitäre Tragödie der Geiseln

Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V., erklärt:

Morgen ist der erste Jahrestag des genozidalen antisemitischen Massakers der Hamas. Seit einem Jahr befinden sich immer noch 101 Geiseln in der Hand der Hamas.
Seit einem Jahr muss Israel seine Selbstverteidigung an vier Fronten ausüben: gegen die Angriffe der Hamas, gegen den Raketenbeschuss der Hisbollah, gegen die Drohnenangriffe der Huthis und gegen zwei Angriffswellen mit Raketen und Drohnen des Iran.

  • Israels Selbstverteidigungsrecht verdient eine vorbehaltlose Unterstützung Deutschlands und der Staatengemeinschaft. Es gründet auf dem Völkerrecht, das ihm auch den Rahmen und die Grenzen setzt. Nur eine vollständige Entwaffnung der Hamas und ein Zurückdrängen der Hisbollah hinter den Litani-Fluss, wie es die UN-Sicherheitsratsresolution 1701 seit 2006 verlangt, kann verhindern, dass sich ein Massaker wie am 7. Oktober 2023 wiederholt.
  • Der Bundessicherheitsrat muss alle Rüstungsexportanträge für Israel freigeben. Sonst ist das Bekenntnis zu Israels Sicherheit als deutsche Staatsräson nur ein tönernes Erz, ein leeres Wort. Wer den Krieg in Gaza beenden will, muss die Hamas zur Freilassung der Geiseln und zur Kapitulation bewegen und darf Israel nicht daran hindern wollen, die Geiseln selbst zu befreien und die Hamas zu entwaffnen. Der Vorstoß des französischen Staatspräsidenten Macron ist entweder naiv oder opportunistisch gegenüber einem israelfeindlichen Elektorat.
  • Die Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert Polizei und Versammlungsbehörden in Deutschland auf, morgen alle antiisraelischen Demonstrationen zu verbieten oder aufzulösen, die den Terror der Hamas oder der Angriffe billigen, belohnen oder zu solchen Taten auffordern. Schon jetzt gibt es Demonstrationsaufrufe, die Angriffe auf Israelis glorifizieren oder mit Sonderangeboten den 7.10. feiern.
  • Der Bundestag ist aufgefordert, die geplante Bundestagsresolution „Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ endlich zu verabschieden. Wir fordern ganz konkrete Schritte im Kampf gegen den Antisemitismus:

** Die Bundesregierung und die Landesregierungen sollen ihren Parlamenten Gesetzentwürfe vorlegen, die vorsehen, dass Antisemitismus finanziell nicht mehr mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, indem die Haushaltsordnungen regeln, dass antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Konzepte einer Zuwendung entgegenstehen.

** Die Auslöschungsdrohungen gegen Israel dürfen nicht länger straffrei bleiben. In § 103 StGB sollte geregelt werden, dass bestraft wird, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist, aufruft oder diese billigt. „Tod Israel“-Rufe wären dann straflos nicht mehr möglich. Strafbarkeitslücken im § 130 StGB sind zu schließen.

** Das Außenwirtschaftsrecht muss auch die Aufforderung zu antiisraelischen und rechtswidrigen Boykotterklärungen im Außenwirtschaftsverkehr verbieten und die Nötigung (Drohung mit einem empfindlichen Übel) zu Boykotthandlungen gegen Dritte unter Strafe stellen.

** Die Diskriminierung von Israelis soll im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch Aufnahme der “Staatsangehörigkeit“ in die §§ 1 und 19 untersagt werden. Der Aufruf zu rechtswidrigen Diskriminierungen soll strafbar werden.

** Das Luftverkehrsrecht soll sicherstellen, dass Airlines, die keine Israelis befördern, auch keine Start- und Landeerlaubnis in Deutschland bekommen.