BREMER ERKLÄRUNG

 Hauptversammlung DIG e.V. 08./09.06.2024

 

0. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft ist die größte und traditionsreichste Organisation für die Freundschaft zwischen der deutschen und der israelischen Gesellschaft.

Wir sind überparteilich und laden Bürgerinnen und Bürger aus allen demokratischen Parteien und politischen Milieus zur Mitarbeit und Mitgliedschaft ein. Unsere zentralen politischen Grundlagen sind die Werte des Grundgesetzes: Achtung und Schutz der unantastbaren Menschenwürde, der freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) und des Gedankens der Völkerverständigung. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft unterstützt deshalb auch die Gemeinsame ‚Erklärung gegen die AfD‘ des Zentralrates der Juden und vieler jüdischer Organisationen und Verbände.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft ist eine pro-zionistische Organisation; sie unterstützt und verteidigt die zionistische Idee und Wirklichkeit des Staates Israel. Der Zionismus ist die Nationalbewegung des jüdischen Volkes. Er vertritt ein breites politisches Spektrum von links bis rechts. Mit der Gründung des Staates Israel wurde der zionistische Traum Wirklichkeit.

 

I. Israel – der jüdische und demokratische Staat ist unser Freund und Partner

2023 haben wir 75 Jahre Israel gefeiert: Mit der Gründung des jüdischen und demokratischen Staates hat das jüdische Volk sein Recht auf nationale Selbstbestimmung wahrgenommen. Völkerrechtlich fußte die Staatsgründung auf dem UN-Teilungsplan von 1947.

  • In seiner Unabhängigkeitserklärung hat Israel mit drei Prinzipien seine Identität definiert:
    • Israel als Wiedererrichtung der nationalen Heimstätte des jüdischen Volkes, offen für die Einwanderung und der Sammlung der Juden im Exil;
    • soziale und politische Gleichberechtigung für all seine Bürgerinnen und Bürger ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht;
    • die ausgestreckte Hand zum Frieden an alle Nachbarstaaten und Völker zur guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe.

Israel ist eine vielfältige und pluralistische Demokratie. Es hat ein breites zionistisches Parteienspektrum von links bis rechts und hat und hatte immer wieder verschiedene arabische
Parteien in der Knesset.

Israel hat bei seiner Gründung nicht die Chance zu einem verfassungsgebenden Prozess gehabt. Mit Grundgesetzen (Basic Laws) und der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (Supreme Court) wurde diese Lücke gefüllt: Israel hat trotz seiner Situation als Land im permanenten militärischen Konflikt mit Nachbarländern und Terrorgruppen Standards von rechtsstaatlichen Schutz entwickelt, die den Standards von Staaten der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika entsprechen.

Israel als jüdischen und demokratischen Staat in seiner Identität und Genese der deutschen Öffentlichkeit zu erklären, ist eine der Aufgaben der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Wir machen dabei keine israelische Innenpolitik, sondern sehen unsere Rolle primär in der Erklärung und Vermittlung der politischen Entwicklungen Israels in der deutschen Öffentlichkeit und wollen zu einem Austausch der demokratischen Spektren der Zivilgesellschaften unserer beiden Länder und zum Verständnis von Israel in der deutschen Bevölkerung beitragen. Schon in Düsseldorf haben wir 2016 festgestellt: „Wir sind überzeugt von der Lebendigkeit und Kraft dieser einzigen Demokratie im Nahen Osten und treten aus geschichtlicher Verantwortung und eigener Überzeugung für sie ein. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Vielfalt der israelischen Debatten auch in Deutschland sichtbar zu machen.“ Dieses Bekenntnis ist nicht wertfrei, sondern ein Bekenntnis zur israelischen Demokratie und zum israelischen Rechtsstaat. Deshalb haben wir die Diskussionen über die Infragestellung der Rechtsstaatlichkeit Israels von innen und außen kritisch verfolgt und kommentiert. Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der er den Gesetzesbeschluss zur Beschränkung seiner Kompetenzen aufgehoben hat.

 

II. Israels Existenz wurde angegriffen – Wir verteidigen sie ohne Wenn und Aber

Der 7.10.2023 war für Israel und für die Jüdinnen und Juden in aller Welt eine Zäsur, ebenso für Israels Freundinnen und Freunde: An keinem Tag nach der Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. und 9. Mai 1945 wurden so viele Jüdinnen und Juden ermordet. Der Angriff der Hamas war ein genozidales Massaker: Die Terroristen der Hamas und ihre zivilen Helfershelfer ermordeten mehr als 1200 Frauen und Männer, Alte wie Kinder, sogar Säuglinge und Holocaustüberlebende. Die Terroristen exekutierten, vergewaltigten und massakrierten sie, weil sie Israelis, Einwohner oder Bürger des jüdischen Staates, waren. Das Töten und Quälen war Selbstzweck, es gehorchte keiner irgendwie gearteten Strategie zur Erreichung eines legitimen oder illegitimen Ziels. 257 Geiseln vom Baby bis zu Holocaustüberlebenden wurden von der Hamas entführt, um Israel bei der Kriegsführung zu erpressen und ein zigfaches an Terroristen freizupressen. Über 6 Monate nach dem Massaker ist die Mehrheit der Geiseln noch immer nicht befreit und auch die Befreiten werden ein Leben lang an Seele und Körper verletzt sein.

Nie in der langen Geschichte sexualisierter Gewalt in Kriegen war die Gewalt in diesem Ausmaß – von den auf ihre Unmenschlichkeit stolzen Tätern selbst mit Dashcams – so gut dokumentiert und gleichzeitig die Empörung in der Öffentlichkeit so gering. Wir können nicht verstehen, wie Frauenorganisationen und auch Institutionen der Vereinten Nationen zu diesen abscheulichen Verbrechen zunächst lange schwiegen, warum der gesellschaftliche Aufschrei ausblieb.

Insgesamt fällt eine verbreitete Empathielosigkeit mit den israelischen Opfern auf: Das Erschrecken über die Monstrosität der Taten der Hamas dauerte nur wenige Stunden an. Auch in Deutschland. Täter und Opfer wurden schnell vertauscht – von Internettrollen bis hin zum UN-Generalsekretär.

Und weltweit löste der 7.10 einen ‚Tsunami des Antisemitismus‘ (Deborah Lippstadt) aus. Als wollten die Feinde Israels beweisen, dass es den jüdischen und demokratischen Staat als Garantie für jüdisches Leben auf diesem Globus benötigt, folgte auf den Angriff der Hamas eine Welle von antisemitischen Anfeindungen und Israelhass mit tätlichen Angriffen auf Jüdinnen, Juden und jüdische Gemeinden und Einrichtungen.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft steht ohne Wenn und Aber an der Seite des Staates Israel, wenn er sich gegen Angriffe seiner Nachbarn oder gegen terroristische Gewalt verteidigt.
Israels Regierung und Armee müssen dafür sorgen, dass sich etwas Vergleichbares wie der 7.10. nicht wiederholen kann. Das ist ihre Verantwortung und Pflicht gegenüber ihrer Bevölkerung. Die Hamas hat erklärt, dass sie solche Massaker zu wiederholen beabsichtigt. Deshalb geht es bei der Selbstverteidigung nicht einfach um ein Zurückschlagen der Angreifer oder gar irgendwelche Revanche- oder Rache-Akte.

Es geht darum, der Hamas die Fähigkeit zur Wiederholung solcher Terrorakte zu nehmen: ihre militärische Struktur zu zerstören.

Diese Selbstverteidigung fußt auf dem Völkerrecht und das humanitäre Völkerrecht definiert und begrenzt die zulässige Vorgehensweise. Dies spiegeln die Einsatzregeln und -routinen der israelischen Streitkräfte wider.

Aber in einem Krieg passieren Fehler und es kann auch vorkommen, dass Soldatinnen und Soldaten Einsatzregeln verletzen. Das gab es auch in dieser Militäroperation „Swords of Iron“. Und Israel ahndet auch solche Grenzüberschreitungen. Das ist Israel seinen eigenen Werten genauso schuldig wie es eine Verpflichtung des humanitären Völkerrechtes ist.

 

III. Verhältnismäßigkeit und humanitäres Völkerrecht schützen unbeteiligte Dritte, nicht die Kämpfer, die sich zwischen ihnen verstecken

Israels Selbstverteidigung mit dem Ziel der Vernichtung der militärischen und politischen Strukturen der Hamas ist vom Völkerrecht gedeckt. Gegen die israelische Kriegsführung wird mit der Gegenüberstellung der Todesopfer auf beiden Seiten und der daraus abgeleiteten Suggestion einer angeblichen Unverhältnismäßigkeit argumentiert. Es geht aber eben nicht um Vergeltung und Aufrechnen. Verhältnismäßigkeit ist kein Algorithmus und keine mathematische Formel. Sie setzt die Verfolgung eines legitimen Zwecks sowie die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen voraus. Diesen Anforderungen genügt Israels Krieg gegen die Hamas:

  • Israels Krieg in Gaza hat ein legitimes Ziel: Das Ausschalten der Struktur, die für das Massaker vom 7.10. 2023 verantwortlich war und ist. Dies ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, dass sich ein solches Massaker nicht wiederholen kann.
  • Allein eine militärische Ausschaltung der Hamas ist geeignet, die Gefahr durch die Hamas für Israels Bevölkerung zu beseitigen.
  • Dazu ist es erforderlich, dass die IDF den gesamten Gaza-Streifen militärisch erobert, kontrolliert, die militärische Infrastruktur einschließlich der Tunnel zerstört und die Terroristen festnimmt oder tötet.
  • Eine mildere Maßnahme, um die Gefahr der Hamas für Israels Bevölkerung abzuwenden, steht nicht zur Verfügung. Das humanitäre Völkerrecht gebietet dabei, dass unnötige Opfer bei der unbeteiligten Zivilbevölkerung vermieden werden müssen. Mit Warnungen vor Bombardierung, Evakuierungsanordnungen wie mit den Anstrengungen, die Zivilbevölkerung mit humanitärer Hilfe zu versorgen, kommt Israel diesen Anforderungen grundsätzlich nach. Unter dieser Voraussetzung steht auch die Angemessenheit außer Frage.

Die DIG erkennt das große Leid der Bevölkerung Gazas in diesem Krieg an. Unsere Menschlichkeit nutzt die Hamas als ihre Waffe. Die Strategie der Hamas ist, dass man ihre Kämpfer nur angreifen kann, wenn man dabei das Leben Unbeteiligter mit gefährdet. Zivilisten werden als menschliche Schutzschilde eingesetzt, hinter, unter und in völkerrechtlich geschützten Zielen wie Krankenhäusern, Moscheen und Schulen oder UN-Einrichtungen befindet sich ihre militärische Infrastruktur. Unter dem UNRWA Hauptquartier in Gaza befand sich z.B. ein IT-Zentrum der Hamas.

Mit hohen zivilen Opferzahlen soll Israels Ansehen in der Welt beschädigt werden. So will man die politische Unterstützung für Israels Selbstverteidigung unterminieren und den jüdischen und demokratischen Staat politisch isolieren. Auch der Hunger ist eine Waffe in der Hand der Hamas: Die Hamas ließ erklären, dass Palästinenser die Israel bei der Verteilung von Lebensmitteln helfen oder diese Verteilung sichern, nicht tolerierbaren Verrat an der Nation (= Drohung mit Ermordung) begehen.

Es ist wichtig, Israel bei der Versorgung der Menschen in Gaza durch die Staatengemeinschaft zu unterstützen. Gleichzeitig sollte man sich hüten, im propagandistischen Drehbuch der Hamas zu agieren und zu argumentieren. An den Diskussionen vor allem in den USA sieht man den Erfolg der Delegitimierungsstrategie der Hamas und ihrer Verbündeten.

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit: Auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Rache und keine Menschenrechtsverletzungen. Mit Sorge vernehmen wir Berichte über Gewalt einiger Siedler in der Westbank gegen die palästinensische Bevölkerung. Selbstjustiz und rassistische Gewalt lehnen wir in jeder Form ab. Die DIG betont, das Gefangene der IDF aus Gaza entsprechend der Genfer Konventionen behandelt werden müssen und dass Verstöße dagegen schnell aufgeklärt und juristisch korrekt verfolgt werden. Wir setzen darauf, dass die israelischen Sicherheitskräfte und die israelische Justiz solche Verletzungen israelischen Rechts ahnden werden.

 

IV. Die Eskalation und Ausweitung des Konfliktes durch den Iran darf nicht folgenlos bleiben

Von Anfang an haben die Proxys der Islamischen Republik Iran den Angriff der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung unterstützt: Zahllose Raketen feuerte die Hisbollah auf Israel. Nicht nur am Rande des Gazastreifens, sondern auch in Israels Norden mussten Gemeinden evakuiert werden. Mit terroristisch-kriegerischen Angriffen auf die zivile Schifffahrt haben die terroristischen Huthi-Milizen ihre Unterstützung des Hamas-Terrors erklärt. Der barbarische Angriff des 7.10. war also auch die Verschärfung eines regionalen Konfliktes. Koordiniert, finanziert, ausgerüstet und trainiert wird dieser Terror durch die Islamische Revolutionsgarde IRGC und ihre Auslandseinheit, die Quds-Einheit.

Die Islamische Republik Iran hat am 13.4.2024 die Drohung eines direkten Angriffes auf Israel wahrgemacht und ein großes Arsenal von Drohnen, Raketen und Marschflugkörpern abgefeuert. Dass bei der Abwehr des Angriffs Israel von den USA, Frankreich und Jordanien unterstützt wurde, andere Nachbarn zumindest mit Informationsaustausch halfen, zeigt, dass die Islamische Republik Iran von den Staaten der Region als Gefährder der regionalen Stabilität erkannt wird.

Israel hat auch auf Bitten seiner Bündnispartner auf einen großen militärischen Gegenschlag bisher verzichtet. Damit haben diese Bündnispartner jetzt aber auch die Verantwortung, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, der nuklearen wie konventionellen Bedrohung Israels wie der Region durch die Islamische Republik Iran aktiv zu begegnen und die die Mechanismen des Nukleardeals JCPOA zu aktivieren, die für die schon seit längerem bestehende Verletzung der Vereinbarung durch die Islamische Republik Iran vorgesehen sind. Eine weitere Eskalation durch die Islamische Republik Iran muss unbedingt verhindert werden. Das Signal muss klar sein: Wenn die Islamische Republik Iran Israel erneut angreift, steht Israel nicht allein.

Die USA haben schon zu Beginn des Gaza-Krieges mit der Verlegung eines Flugzeugträgers samt Kriegsschiffen entsprechende Signale ausgesandt. Deutschland beteiligte sich mit der Fregatte „Hessen“ an der European Union´s Naval Force (EUNAVFOR) OPERATION ASPIDES im Roten Meer, um dort die Handelsschifffahrt gegen Angriffe der militant-islamistischen Huthi-Terroristen zu sichern.

Nur Abschreckung und eine feste Haltung wird die Islamische Republik Iran vom weiteren Drehen an der Eskalationsschraube und seinem Streben zur Nuklearmacht abhalten. In der Iranpolitik braucht es in Deutschland eine Zeitenwende. Die Diplomatie mit dem Iran ist in eine Sackgasse geraten.

 

V. Deutschland an der Seite Israels – nicht nur am Sonntag im Wahlkreis, sondern auch am Montag in New York und Genf

Israel ist nicht erst seit dem 7.10., seither nur verstärkt, in den Gremien der Vereinten Nationen einer beispiellosen Delegitimierungskampagne ausgesetzt. Dem muss sich Deutschland wegen seiner Werte wie aus historischer Verantwortung entgegenstellen.

Wir haben nichts gegen ein kritisches Wort gegenüber Israel, wo es angezeigt ist. Wir beobachten, dass es darum vielen Akteuren in der UN leider nicht geht, sondern um Diabolisierung und Delegitimierung des jüdischen Staates. Viele dieser Akteure wollen damit einerseits von eigenen politischen Problemen ablenken, aber besonders auch jegliche Form von gefährlichem Antisemitismus schüren.

Solange Israel in der Generalversammlung, im Menschenrechtsrat oder anderen UN-Organisationen überproportional und unangemessen Gegenstand von Resolutionen ist, sollte Deutschland hier nicht länger mitmachen, sondern die Anträge grundsätzlich immer ablehnen.

Die Aussage und das Versprechen der Ampel-Regierungskoalition sowie früherer Bundesregierungen: „Die Sicherheit Israels ist für uns Staatsräson.“ begrüßen wir. Sie muss im diplomatischen und militärischen Alltag mit Leben erfüllt werden und darf kein leeres Lippenbekenntnis für Sonntagsreden sein. Bislang folgte aber zu wenig wirklich Substantielles daraus. Der Beitritt als Drittpartei im Verfahren Südafrika ./. Israel ist eine anerkennenswerte Ausnahme.

Auch die Ankündigung „Wir machen uns stark gegen Versuche antisemitisch motivierter Verurteilungen Israels, auch in den VN.“ wurde bislang nicht wirklich umgesetzt. Wir fordern die Regierungskoalition und die Bundesregierung auf, sich an diese Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zu erinnern und sie zur Richtschnur deutscher Außenpolitik zu machen.

 

VI. Keine Instrumentalisierung des Völkerrechtes – den Propagandaklagen Südafrikas, Nicaraguas und Kolumbiens zur Delegitimierung Israels und seiner Selbstverteidigung entgegentreten!

Das Instrumentalisieren der wichtigen Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und des Internationalen Gerichtshofs durch die Klagen Südafrikas, Nicaraguas und Kolumbiens ist problematisch. Mit großer Sorge sehen wir den Druck auf das Gericht und seiner Richterinnen und Richter. Tendenzen zur machtpolitischen Politisierung des Völkerrechtes stellen die friedensstiftende Kraft des Rechts selbst in Frage.

Die IGH-Richterin Julia Sebutinde aus Uganda, die mit nachvollziehbaren rechtlichen Argumenten rügte, dass Südafrika selbst auf einer prima-facie-Basis nicht nachgewiesen hat, dass die angeblich von Israel begangenen Handlungen, über die der Antragsteller klagt, mit der erforderlichen genozidalen Absicht begangen wurden und daher in der Lage seien, in den Anwendungsbereich des Völkermordübereinkommens zu fallen, erntete für ihr Sondervotum öffentliche Kritik, einen regelrechten Empörungssturm und sogar Druck der Regierung ihres Heimatlandes. Einem solchen Klima und einer derartigen Politisierung muss entgegengetreten werden. Vor Gericht dürfen nur Tatsachen und rechtliche Argumente Gewicht haben, der IGH darf nicht zu einer ähnlichen Farce werden wie die Menschenrechtsrat der UN in Genf. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung im Verfahren Südafrika gegen Israel als dritte Partei beigetreten ist. Das ist gelebte Staatsräson.

Der IGH hat in seiner ersten Entscheidung zu Südafrika ./. Israel Israels Selbstverteidigungsrecht nicht in Frage gestellt und auch in der Sache Nicaragua ./. Deutschland keinen Anlass gesehen, Deutschland für Waffenlieferungen an Israel irgendwelche rechtlichen Auflagen zu machen.

Den Versuchen, Israels Selbstverteidigung und Existenz mit diesen Verfahren zu delegitimieren, werden wir weiter entgegentreten.

 

VII. Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe dürfen das Aufstacheln zu Terrorismus nicht fördern oder den Konflikt vertiefen UNRWA auslaufen lassen und alternative Wege

Bei einer Gesellschaft, in der Terrororganisationen eine gesellschaftliche Basis haben, ist bei der Vergabe von humanitärer Hilfe und erst recht bei Entwicklungshilfe größte Sorgfalt geboten. Diese wurde von der Bundesrepublik Deutschland bei Zahlungen im Nahen Osten in den letzten Jahrzehnten nicht immer an den Tag gelegt:

• Finanzierung von Dual-use-Gütern ohne Endverbleibskontrolle
Nach einer Untersuchung von Unterlagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) haben es die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Vergabe von Entwicklungshilfe im Gaza-Streifen an der notwendigen Sorgfalt mangeln lassen. Beim Bau von Raketen und Tunneln der Terrororganisation Hamas sind Material, Fachkenntnis und Logistik eingesetzt worden, wie sie nach Recherchen der ARD auch für deutsche Entwicklungshilfeprojekte verwendet wurden. Rohre, Kanalringe, Stahl und Zement können sowohl zivil als auch terroristisch verwendet werden (“Dual Use”). Die ARD hatte vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) nach Monaten über das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe von 150 Seiten Akten erreicht und untersucht.

• Finanzierung von PFLP-Vorfeldorganisationen in den Gebieten
Israel hatte sechs und später zwei weitere auch mit Bundesmitteln unterstützte palästinensische, der Terrororganisation PFLP nahestehende Organisationen als Terrorfinanzierer und somit als Terrororganisationen eingestuft. Die israelische Organisation NGO-Monitor hatte deutsche Stellen in Berichten über Jahre hinweg vor den Verstrickungen dieser Organisationen gewarnt. Viele Fachleute haben Deutschland wegen seiner fortgesetzten Finanzierung kritisiert. Trotzdem hielten deutsche politische Stiftungen und das Auswärtige Amt lange an der Finanzierung fest. Das Bundesinnenministerium machte klar, dass die Finanzierung dieser terroraffinen Organisationen problematisch ist. Die DIG hatte sich immer wieder für den Stopp dieser Zahlungen ausgesprochen.

• UNRWA: Fehlkonstruktion, Friedenshindernis und Terrorförderer
Auch hinsichtlich der UNRWA ist ein Umdenken in Brüssel und Berlin erforderlich. Wer weiter an der UNRWA-Finanzierung festhält, finanziert die Verstetigung des Konflikts und investiert nicht in seine Lösung:
Es braucht keine zwei Flüchtlingswerke der Vereinten Nationen, eines für alle Flüchtlinge dieser Welt, den UNHCR, das sich um Integration der Flüchtlinge in den Aufnahmeländern kümmert, und eines für die Nachfahren der Flüchtlinge und Vertriebenen des israelischen Unabhängigkeitskrieges, das eine Eingliederung verhindert; UNHCR ist mit knapp über 20.000 Mitarbeiter für 110 Millionen Flüchtlinge zuständig, UNRWA betreut mit ca. 30.000 Mitarbeitern 6.7 Millionen Klienten. Das ist nicht im Lot. Deshalb spricht sich die DIG seit vielen Jahren gegen eine Weiterfinanzierung dieses Sonderhilfswerkes aus. Der 7.10. hat diese Frage nur akuter gemacht:

  • Die Verquickung der UNRWA mit Mitgliedern der Hamas und anderer terroristischer Organisationen ist ein wiederkehrendes und vielfach belegtes Problem.
  • Dass das Erziehungssystem des UNRWA aufgrund seines Lehrpersonals und der Schulbücher zu Terrorismus und Israelhass aufstachelt, ist vielfältig belegt.
  • Das Massaker vom 7.10. wurde nach Angaben israelischer Stellen von UNRWA-Mitarbeitern aktiv unterstützt und bejubelt. Israel hat seine Hinweise darauf mit der UN geteilt.
  • Ein Hamas-IT-Zentrum befand sich unter dem UNRWA-Headquarter und bezog von dort seinen Strom. Es ist unglaubwürdig, dass von dem Tunnelbau und seiner Nutzung unter dem UNRWA Hauptquartier kein Mitarbeiter der UNRWA etwas mitbekommen haben soll. Lazzarini behauptete dennoch, dass UNRWA nichts davon gewusst habe. Wenn die UNRWA tatsächlich das Computerzentrum mit Strom versorgt hat, dann war jeder Cent für die UNRWA auch anteilig eine Finanzierung des Terrors der Hamas.
  • Den Stellungnahmen der UNRWA ist auch nicht zu entnehmen, ob die UNRWA Terroristen mit UNRWA-Ausweis den Flüchtlingsstatus und damit die Zahlungen entzieht. Auskünfte hierzu werden verweigert. Und Terroristen meint jedes Mitglied einer von der EU oder Deutschland als terroristische Organisation eingestufte Organisation.

Der offizielle Bericht von Catherine Colonna enthält keine substantielle Untersuchung und Aufarbeitung der Verstrickungen der UNRWA mit der Hamas und dem Massaker vom 7.10.. Er kann nicht als Beleg für die Unbedenklichkeit der UNRWA herangezogen werden. Informationen, die von Israel und NGOs der Kommission zur Verfügung gestellt wurden, wurden im Bericht weder berücksichtigt noch bearbeitet. Der Ansatz des Koalitionsvertrages, bei der UNRWA mit einem „unabhängigen Monitoringprozess [zu] unterstützen, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken”, muss als gescheitert angesehen werden. Eine Reform des UNRWA über die UN-Generalversammlung hat keine Aussicht auf Erfolg. Wir können aber nur entscheiden, ob wir weiter dieses friedensschädliche Werk finanzieren. Wir sagen: Schluss mit der Finanzierung der UNRWA!

Unter Ausstieg aus der UNRWA-Finanzierung verstehen wir:

Zügiger Umstieg der Leistung der humanitären Hilfe für die Menschen in Gaza über andere UN-Agenturen wie UN OCHA, World Food Programme (WFP), WHO, UNICEF oder internationale Hilfsorganisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.
Sofortiger Ausstieg aus der Entwicklungshilfe über die UNRWA und Umwidmung der Mittel für die Integration der Kinder und Kindeskinder der palästinensischen Flüchtlinge von 1948. Sie sollen über die Aufnahmestaaten, PA oder andere UN-Agenturen wie UNICEF oder Hilfsorganisationen vergeben werden.

Es gibt keine Alternative zum Leisten von humanitärer Hilfe. Aber wer keine Alternative zur UNRWA sieht, verfolgt eine politische Agenda. Sich wiederholende Finanzskandale und die Verbindung zu terroristischen Strukturen erschüttern das Vertrauen in UNRWA zutiefst.

Außerdem erwarten wir, dass die verantwortlichen Ressorts unter Einbeziehung unserer Sicherheitsbehörden und in Abstimmung mit den israelischen Partnern neue Controlling- Mechanismen für Vergabe und Endverbleib von allen Entwicklungshilfeleistungen in der Region entwickeln und umsetzen.

VIII. Wo ist der Ausweg aus dem Konflikt: Zwei.Staaten.Lösung. ?

Neben und nach dem militärischen Sieg über die Hamas stellt sich die Frage, ob und ggf. wie der Konflikt politisch gelöst werden kann. Aus den Außenministerien von Washington, Paris und Berlin kam nach dem 7.10. der Ruf nach der Zweistaatenlösung. So weit entfernt wie nach dem 7.10.2023 erscheint die Zwei-Staaten-Lösung noch nie. Das Massaker der Hamas, seine Unterstützung durch palästinensische Zivilisten und die uneindeutige Haltung von Palästinenserpräsident Abbas hierzu hat zumindest zunächst jede Vertrauensbasis zerstört.

Dennoch muss weiter darüber nachgedacht und diskutiert werden, wie die palästinensische Bevölkerung in den Gebieten, also im Gazastreifen und im Westjordanland, zu ihrem Recht auf Entwicklung einer Zukunft und zur Verwirklichung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte gelangen kann.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft wird sich an der Diskussion darüber auch aktiv beteiligen.

Die erste Aufgabe wird eine Nachkriegsordnung für Gaza ohne Hamas und andere Terrororganisation sein. Dafür werden unterschiedliche Modelle wie etwa aus den Übergangsadministrationen und -regelungen nach den Kriegen des zerfallenen Jugoslawiens genannt, um eine von Palästinensern getragene Hamas-ferne Ordnung aufzubauen.

Landläufig wird der Ruf nach der Zweistaatenlösung mangels anderer Vorschläge auch als Platzhalter oder semantischer Container für eine Absage an den Status quo der letzten Jahre, als Regelung auf Dauer und als Unterstützung für die Rechte der Palästinenser:innen in den Gebieten verstanden. In diesem Sinne unterstützt die Deutsch-Israelische Gesellschaft die Zweistaatenlösung. Sie wird allerdings nicht der nächste politische Schritt sein, der auf den jetzigen Gaza-Krieg folgt. Eine Zwei-Staaten-Lösung setzt voraus, dass auch eine breite gesellschaftliche Mehrheit der Palästinenserinnen und Palästinenser sich eine friedliche Nachbarschaft zweier Staaten wünscht.

Eines ist auch gewiss: Der arabisch-israelische Konflikt und auch die palästinensische Frage werden nicht in Berlin gelöst oder entschieden; weder am Werder’schen Markt noch in der Littenstraße.

Wir werden am Ende jede politische Lösung unterstützen, die Israel mit seinen arabischen Nachbarstaaten und Vertreter:innen der Palästinenser:innen erreicht. Und wir wollen eine Lösung, die das Blutvergießen beendet, die die enormen Sicherheitskosten des Konfliktes reduziert und so die Chancen auf Prosperität und Frieden für beide Völker verbessert.

Voraussetzung jeder politischen Lösung ist eine verlässliche Antwort auf die Sicherheitsfrage: Es muss gewährleistet sein, dass Israel durch eine Lösung nicht unsicherer wird und sich die Angriffe auf Israel von 1948, 1967, 1973 … oder auch 2023 und 2024 nicht wiederholen werden und können. Wer eine politische Lösung des Konfliktes will, muss an einer Antwort hierauf arbeiten.

Das Volk von Israel hat immer wieder gezeigt, dass es zu einer politischen Lösung nach dem Motto ‚Land für Frieden‘ bereit war: 1982 mit dem Rückzug aus dem Sinai, 2000 mit dem Abzug aus dem Süden des Libanons oder 2005 mit dem Rückzug aus dem Gazastreifen. Aber Sicherheit muss mehr sein als Paperwork; das sollten alle internationalen Akteure aus dem Budapester Memorandum und des wiederholten Überfalls Russlands auf die Ukraine gelernt haben.

Deutschland kann einen Beitrag leisten, die Gewalt zu mindern und verhandlungsfähige Perspektiven zu stärken,

  • indem wir keine Anstachelung und Aufwiegelung zu Terror (UNRWA, palästinensische Terrorvorfeld-(PFLP)organisationen, Terror- und Märtyrerrenten der PA etc.) mehr finanzieren,
  • indem wir Illusionen über die Substanz eines Friedensschlusses (Grenzen von 1967, Rückkehrrecht für die Nachfahren der Flüchtlinge) ausräumen statt sie zu nähren, indem wir mit positiven Angeboten an beide Seiten Bewegung in die festgefahrene Situation bringen.

Hier sehen wir als DIG einige politische Aufgaben für Diplomatie und Politik:

  • Es braucht ein Framework für Israels Sicherheit. Hier müssen die ehemaligen Besatzungsmächte von Westjordanland und Gazastreifen, Jordanien und Ägypten, ergänzt womöglich um Saudi-Arabien, eine aktivere Rolle übernehmen, da es keine vertrauenswürdige und stabile palästinensische Kraft gibt, die eine Sicherheitsvereinbarung durchsetzen kann, selbst wenn sie es wollte.
  • Es braucht politische Unterstützung und Anreize für Flexibilität der potentiellen Partner.
  • Es braucht ökonomische Anreize für einen Friedensschluss. Bisherige Ansätze dazu über gemeinsamen Wohlstand zu einer langfristigen Verbesserung des Lebens des palästinensischen und des israelischen Volkes zu gelangen, begrüßen wir.

Einige Allgemeinplätze müssen dafür in Frage gestellt werden:

  • Die Grenzen von 1967 können Ausgangspunkt von Verhandlungen, aber nicht deren Ergebnis sein. Warum sollten das Jüdische Viertel von Ostjerusalem und ha-Kotel ha-Maʿaravī (Westwand), das höchste jüdische Heiligtum unserer Zeit, an einen palästinensischen Staat gehen? Von dort wurden Jüdinnen und Juden im Unabhängigkeitskrieg 1948/49 vertrieben.
  • Warum sollte es völlig undenkbar sein, dass Jüdinnen und Juden auch außerhalb Israels unter arabisch-palästinensischer Herrschaft sicher leben können? In Israel leben auch Muslime, Christen, Baha’i, Drusen und Araber mit gleichen Rechten wie Juden als Staatsbürger.
  • Warum sollte jede jüdische Siedlung im Westjordanland völkerrechtswidrig sein, obwohl Juden aus dem Westjordanland von den Jordaniern vertrieben worden waren?
  • Warum geht es beim Thema Flüchtlingsfrage allein um arabische Flüchtlinge aus Israel? Die Entschädigung der arabischen Flüchtlinge aus dem Unabhängigkeitskrieg aus Israel muss im Zusammenhang mit einem Ausgleich für die jüdischen Flüchtlinge aus der arabischen und muslimischen Welt nach Israel geregelt und verhandelt werden.

 

IX. Keine philosophische Debatte über Israels Existenzberechtigung – Wer Israels Existenz angreift, wendet sich gegen den Völkerfrieden

Der neuerliche Krieg gegen Israel hat auch in Deutschland wieder alle Debattenstandpunkte auf den Plan gerufen: Israels Sicherheit als deutsche Staatsräson, Bekenntnis zu Israels Existenzberechtigung hier, Diskussion darüber da. Und dazu ein wenig Israelkritik. Wir nehmen nicht hin, dass die Existenz Israels zur philosophischen Frage gemacht wird:

Die Auseinandersetzung um das Existenzrecht Israels kann man getrost zu den Akten nehmen: Israel existiert und zwar seit 1948. Es ist seit 1949 Vollmitglied der Vereinten Nationen.
Die UN-Charta schützt ihre Mitglieder vor Angriffen auf ihre Existenz, alles andere verstößt gegen das Völkerrecht: Die Charta der Vereinten Nationen respektiert die Souveränität jedes Mitgliedes, bestätigt die territoriale Integrität jedes Mitgliedsstaates und verbietet Angriffe auf die Grenzen eines anderen Staates.

Jede Infragestellung eines existierenden Mitgliedes ist somit ein Angriff auf den Völkerfrieden und gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet. Das gilt auch für Israel und wir fordern den Respekt dieser elementaren völkerrechtlichen Prinzipien auch in diesem Fall von allen UN-Mitgliedern und UN-Institutionen ein.

Wir wollen, dass dies auch in unserer Rechtsordnung zum Ausdruck kommt: Der Ruf „Tod Israel!“ gilt gegenwärtig in aller Regel als nicht strafbar. Das ist kein akzeptabler Rechtszustand. Man darf in Deutschland zwar keine Fahnen und nicht einmal Scheinfahnen zerstören, weil das den öffentlichen Frieden gefährdet und darin eine aggressive Haltung ausgedrückt wird. Wenn man ohne ausdrücklichen Aufruf zu Terror oder zum Führen eines Angriffskrieges, indem man den Weg dahin im Ungefähren lässt, die Auslöschung eines Staates fordert, ist das erlaubt.

 

X. BDS und Antisemitismus im Kulturbetrieb und an Universitäten

Die Documenta 15, die Berlinale 2024, die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit zeigten, welche Bedeutung israelbezogener Antisemitismus und BDS im Kulturbetrieb haben. Für israelsolidarische und antisemitismuskritische Künstler, für Jüdinnen und Juden und für Israelis sind Teile des Kulturbetriebes verschlossen. Nach dem 7.10. hat sich der Kulturbetrieb nicht eben mit Ruhm bekleckert. Viele schwiegen zunächst zum Massaker der Hamas, um bald Israel für seine Selbstverteidigungsmaßnahmen zu kritisieren.
Eine Ausnahme war Lars Henrik Gass, Leiter der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen. Er bezog klar Position für Solidarität mit den Opfern der Hamas und gegen Hass auf Israel. Dafür wird er persönlich und das Internationale Kurzfilmfestival in beispielloser Weise angegangen: Die Kampagne gegen das Festival ist das erste Beispiel in Deutschland, in dem ganz explizit nicht nur gegen eine Institution, also das Festival, sondern auch gegen eine Einzelperson, gegen den Leiter, vorgegangen wird. Er bewies dennoch Rückgrat. Wir würdigen diese herausragende Leistung der Solidarität mit Israel nach dem 7. Oktober mit der Ernst-Cramer-Medaille 2024. Sie ist damit zugleich ein Zeichen für Kunst- und Meinungsfreiheit, für eine offene Gesellschaft mit kritischer Debatte und Begegnung in gegenseitigem Respekt statt Antisemitismus und Boykott.

Der Tsunami des Antisemitismus, der auf den 7.10. folgte, zeigte sich gerade auch in der akademischen Welt, an den Hochschulen. Mit Niederbrüllen, Nötigung und Gewalt versuchten Israelhasser an manchen Universitäten das Klima zu bestimmen. Hochschulleitungen zeigten sich überfordert. Als Reaktion hierauf gründet sich ein Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender, das sich an der Seite der Jüdischen Studierenden Union (JSUD) diesem Klima entgegenstellt. Die DIG und ihr JuFo stehen an ihrer Seite. Wir begrüßen die gemeinsame Erklärung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände, die Länder, Bund und Kommunen auffordert, rechtssichere
Regelungen zu erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.

Wir fordern

von der Bundesregierung, der Zivilgesellschaft, der UN und uns:

  • Deutschland muss alles in seiner Macht Stehende tun, um auf die Befreiung der von der Hamas in Gaza gehaltenen Geiseln hinzuwirken.
  • Deutschland soll in den Gremien der Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen Israel unterstützen und sich hinter Israels Recht auf Selbstverteidigung stellen. Solange Israel überproportional und unangemessen in diesen Gremien verurteilt wird, soll Deutschland israelkritisierende Resolutionen grundsätzlich ablehnen.
  • Deutschland soll Israel bei seiner Selbstverteidigung mit dem unterstützen, was es leisten kann. Waffenlieferungen sind entsprechend zu unterstützen.
  • Die Einhegungspolitik des letzten Jahrzehnts gegenüber der Islamischen Republik Iran ist gescheitert. Wir fordern eine grundsätzliche Wende in der deutschen Iranpolitik:
  • ein Ende der JCPoA-Verhandlungen und Aktivierung des Snapback-Mechanismus.
  • die Wiedereinsetzung aller aufgehobenen Sanktionen und der Erlass von zusätzlichen Sanktionen, insbesondere gegen die Verantwortlichen für die aktuellen Menschenrechtsverstöße.
  • eine konsequente Sanktionsdurchsetzung im Inland und ein Ende der Präsenz iranischer Unternehmen und Banken in Deutschland.
  • eine EU-weite, umfassende Listung der sogenannten Islamischen Revolutionsgarden IRGC, inklusive ihrer Untergruppierungen wie den Basiji und der Religionspolizei, als Terrororganisation samt Einreisesperren und Einfrieren von Vermögenswerten.
  • schmerzhafte Sanktionen gegen die IRGC und die Quds-Einheit in enger Abstimmung mit ihren Partnern erlassen, besonders im Ölhandel und bei Einreisesperren gegen ehemalige und aktive Mitglieder der Organisation, sowie regelmäßiger öffentlicher Verurteilung.
  • keine Abschiebungen von regimekritischen Iranerinnen und Iranern, LGBT oder Angehörigen von religiösen und ethnischen Minderheiten in den Iran.
  • Schließung und Vereinsverbot für das Islamische Zentrum Hamburg IZH e.V., des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt und aller dem iranischen Regime treu ergebenen bzw. vom IZH gesteuerten Moscheen (z.B. aller Moscheen, in denen Gebete oder Gedenkzeremonien für Qasem Soleimani ausgerichtet wurden, die Ali Chamenei als geistigen Führer betrachten oder den Al-Quds-Tag unterstützen und begehen.) einschließlich der IGS.
  • die Überprüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen Iranerinnen und 628 Iraner in Deutschland, die das Regime in Teheran finanziell, operativ oder ideologisch unterstützen.
  • die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sind aufgefordert, konsequent die in Deutschland lebenden Iranerinnen und Iraner vor Nachstellungen, Bedrohungen und Übergriffen Geheimdienste der Islamischen Republik Iran und Sicherheitskräfte zu schützen, damit sie ihre Meinung frei äußern können
  • eine Prüfung, ob aus projektbezogenen oder institutionellen Förderungen weitere Gelder des Bundes direkt oder indirekt in Operationen des islamischen Regimes des Iran in Deutschland fließen und diese Förderungen ggf. schnellstmöglich zu unterbinden.
  • Eine Beendigung oder ein Einfrieren aller Beziehungen zur Islamischen Republik Iran, abgesehen von der Ebene der Bundesregierung (z.B. Einfrieren der Städtepartnerschaft Freiburg im Breisgau – Isfahan).
  • Fälle wie die Zusammenarbeit deutscher Universitäten mit der University of Religions and Denominations (URD), die von der Islamischen Revolutionsgarde IRGC kontrolliert wird, darf es nie wieder geben. Wir fordern deshalb eine umfangreiche Untersuchung von Beziehungen iranischer Universitäten und weiterer Kultur- und Bildungseinrichtungen nach Deutschland.

Nach dem Massaker vom 7.10. ist entschiedeneres Handeln im Bereich der humanitären Hilfe und Entwicklungshilfe erforderlich, um direkte oder indirekte Unterstützung von Terrorismus zu vermeiden:

  • Keine Finanzierung von Aufstachelung zu Terror durch Rentenzahlungen der Palästinensischen Autonomiebehörde, der PLO oder Fatah an die Hinterbliebenen von Terroristen oder die Terroristen in israelischen Gefängnissen. Keine Ausreden mehr! Dies muss Zuwendungsbedingung an die Palästinensische Autonomiebehörde werden!
  • Schneller Ausstieg aus der Finanzierung eines palästinensischen Sonderflüchtlingswerks UNRWA für die Nachfahren palästinensischer Flüchtlinge:
  • Die humanitäre Hilfe für die Palästinenser:innen, gerade auch in Gaza, muss weitergehen. Hierfür unterhält die UNO verschiedene Agenturen und Unterorganisationen, die in Frage kommen, wie UN Food, WHO, UNICEF, OCHA; aber auch NGOs wie das ICRC kommen in Frage.
  • Die Entwicklungshilfe über die UNRWA ist unverzüglich zu beenden. Hier muss die Finanzierung der Integration der Nachfahren der etwa 700 000 1948 aus Israel, die in den (palästinensischen) Gebieten (Gaza, Westbank) und Israels Nachbarländer leben, in die Sitzstaaten (z.B. Jordanien, Ägypten)., die PA oder über andere UN-Agenturen (UNICEF, WHO, World Food, OCHA, UNHCR etc.) und Nichtregierungsorganisationen vorangebracht werden.
  • Initiativen zur Auflösung der UNRWA soll die Bundesregierung in den Vereinten Nationen unterstützen.
  • Die Regularien für den Flüchtlingsstatus für die palästinensischen Flüchtlinge und ihre Nachkommen müssen an den Regularien des UNHCR ausgerichtet werden.
  • Sicherstellung, dass Lehrpersonal und Schulbücher bei der von uns finanzierten Schulbildung nicht Israelhass, Antisemitismus oder Terrorverherrlichung weitergeben.
  • Bei der Finanzierung von „dual use“-Gütern (Zement für Häuser oder Tunnelbau, Rohre für Wasserleitungen oder Raketen) für die besetzten Gebiete braucht es eine strenge und nachhaltige Endverbleibskontrolle, damit aus Wasserleitungen nicht wieder Raketen auf Israel werden.
  • Und: Jetzt erst recht müssen Deutschland und Israel die Zusammenarbeit und den Austausch mit Israel ausbauen.
  • Das Deutsch-Israelische Jugendwerk ist endlich zu gründen und auszufinanzieren. Dabei sollte Deutschland einen erheblichen Anteil bei der Finanzierung übernehmen. Das Jugendwerk kann nur in enger Absprache und aufbauend auf den vorhandenen Strukturen bei unseren langjährigen Partnern von ConAct gegründet werden. Auch auf israelischer Seite müssen vorhandene Strukturen ausgebaut werden. Es braucht hier einen gemeinsamen Willen für eine flexible Lösung. Der Schlüssel könnte sich am Verhältnis der Bevölkerungszahlen (83,5 : 9) orientieren.
  • Die pauschale Reisewarnung für Israel ist zu korrigieren. Wir sind der Auffassung, dass die Reisewarnung nicht mehr gerechtfertigt ist; sie behindert den Einsatz von Freiwilligen usw. und erschwert Reisen und den Abschluss von Versicherungen für diese Reisen.
  • Nach den ersten Abraham Accords soll Deutschland die begonnene Normalisierung von Beziehungen zwischen weiteren arabischen Staaten und Israel unterstützen und die vorhandenen Kooperationen trilateral wirtschaftlich, wissenschaftlich und gesellschaftlich ausbauen.
  • Die IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus soll in Bund, Ländern, Kommunen, von Polizei, Justiz und Hochschulen zur Bestimmung von antisemitischen Aussagen und Handlungen herangezogen und vermittelt werden, weil sie die umfassendste Definition von Antisemitismus darstellt, klar zwischen politischer „Kritik an Israel“ oder israelischer Politik und israelbezogenem Antisemitismus differenziert, ausdrücklich auch Antisemitismus gegen „nicht-jüdische Einzelpersonen“ einbezieht und sich daher in der Praxis weltweit bewährt hat.
  • Die Bundesregierung und die Landesregierungen sollen ihren Landesparlamenten Gesetzentwürfe vorlegen, die vorsehen, dass Antisemitismus finanziell nicht mehr mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, indem die Haushaltsordnungen regeln, dass antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Konzepte sowie Inhalte, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, einer Zuwendung entgegenstehen.
  • Die Gemeindeordnungen der Länder sowie die Landesverfassungen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sollen den Gemeingebrauch ihrer Einrichtungen dem Schutz der Menschenwürde, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) und dem Gedanken der Völkerverständigung widmen. Antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Konzepte sollen als Grund für den Ausschluss von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen, gelten.
  • Die Auslöschungsdrohungen gegen Israel dürfen nicht länger straffrei bleiben. In § 103 StGB sollte geregelt werden, dass bestraft wird, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist, aufruft oder diese billigt. „Tod Israel“- Rufe wären dann straflos nicht mehr möglich. Strafbarkeitslücken im § 130 StGB sind zu schließen.
  • Das Außenwirtschaftsrecht muss auch die Aufforderung zu antiisraelischen und rechtswidrigen Boykotterklärungen im Außenwirtschaftsverkehr verbieten und die Nötigung (Drohung mit einem empfindlichen Übel) zu Boykotthandlungen gegen Dritte unter Strafe stellen.
  • Die Diskriminierung von Israelis soll im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch Aufnahme der Staatsangehörigkeit in die §§ 1 und 19 untersagt werden. Der Aufruf zu rechtswidrigen Diskriminierung soll strafbar werden.
  • Das Luftverkehrsrecht soll sicherstellen, dass Airlines, die keine Israelis befördern, auch keine Start- und Landeerlaubnis in Deutschland bekommen.
  • Die Jüdische Studierenden Union JSUD und das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender NJH müssen von der Politik in Bund und Ländern wahrgenommen, konsultiert und unterstützt werden.
  • Die DIG unterstützt die Forderungen des NJH:
    „Die formale Ächtung des wachsenden Antisemitismus und aller damit einhergehenden negativen Entwicklungen auf dem Campus muss durch die
    Hochschulleitungen durchgesetzt werden – und zwar präventiv durch Aufklärung, Bildung und Schulung, und repressiv durch konsequentes Vorgehen gegen jegliche Formen von gewalttätigen Ausschreitungen durch Mittel wie Strafanzeigen, Disziplinarmaßnahmen und Ausübung des Hausrechts. Es braucht kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen an den Hochschulen, die Aufklärung über Falschnachrichten und antisemitische Verschwörungserzählungen anbieten. Darüber hinaus sollten Veranstaltungen über jüdisches und israelisches Leben aus jüdischen Perspektiven initiiert werden, um dem Antisemitismus – auch unter Hochschulangehörigen – kraftvoll entgegenzuwirken. Antisemitismus – darunter auch israelbezogener Antisemitismus – darf auf dem Campus nicht unwidersprochen hingenommen werden. Der Schutz von Betroffenen ebenso wie der öffentliche Widerspruch, das Aufzeigen von Grenzüberschreitungen sowie angemessene Konsequenzen für die Täterinnen und Täter sind zwingend erforderlich. Andernfalls riskieren wir eine Normalisierung sowie ein Wachstum des Hasses und der Gewalt in unseren Bildungseinrichtungen, in denen Jüdinnen und Juden lediglich die ersten Betroffenen sind: Die Atmosphäre ist längst gekippt! Eine an demokratischen Werten orientierte und der Freiheit der Wissenschaft verpflichtete Hochschule muss diese Entwicklungen umkehren! Die Hochschulverwaltungen müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um antisemitische Vorfälle in jeglicher Form einzudämmen und Normalität jüdischer Zugehörigkeit und jüdischen Lebens auf dem Campus zu gewährleisten.
  • Die Hochschulgesetze der Länder müssen den Hochschulleitungen die Möglichkeiten geben, gegen antisemitische Gefährder des freien und wissenschaftlichen Austausches wirksam vorzugehen und die Möglichkeit der Exmatrikulation von antisemitischen Gewalttätern als ultima ratio zur Gewährleistung der Sicherheit jüdischer, antisemitismuskritischer oder israelsolidarischer Hochschulangehöriger zu gewährleisten.
  • Die Kulturpolitik des Bundes und der Länder muss eine Strategie gegen Antisemitismus im Kulturbetrieb entwickeln. Kuratieren, präsentieren und moderieren muss aus der Perspektive des Schutzes der Menschenwürde, der der Antisemitismus entgegensteht, geschehen:
    • die Besetzung von Auswahl- und Findungskommissionen für große Kultureinrichtungen muss mit größerer Sorgfalt und Transparenz erfolgen.
    • Wir brauchen Unterstützungsangebote und Schutzkonzepte für Kultur- und Kunstschaffende, die von Antisemitismus betroffen sind.
    • Wir fordern Einrichtungen an Universitäten, die Anlaufstellen für jüdische Studierende sind und sie unterstützen. Antisemitismusbeauftragte sind dabei ein erster Schritt. Diese müssen aber auch mit ausreichend Kompetenzen ausgestattet werden, um Antisemitismus angemessen zu sanktionieren.
    • Lehrinhalte zum Thema jüdische Geschichte, Religion und Kultur, Geschichte und Gegenwart des Zionismus, Israels und des Nahost-Konflikt sowie Antisemitismus und Geschichte des Holocaust müssen Teil der Schul-Curricula sowie der verbindlichen Curricula im Lehramtsstudium und der Ausbildung von Staatsbediensteten zumindest im Bereich Polizei und Justiz sein.
  • Es ist inakzeptabel, dass Einrichtungen, die sich der Antisemitismusbekämpfung verschrieben haben, jedes Jahr aufs Neue um ihre Förderung bangen müssen. Projekte zur Antisemitismusbekämpfung- und Forschung müssen mit ausreichend langfristiger Förderung ausgestattet werden, um Planungssicherheit zu erreichen.
  • Wir unterstützen alle rechtsstaatlichen und verfassungskonformen Maßnahmen gegen Parteien und deren Vereinigungen einschließlich deren verwandten Umfeldes, um deren Verbote jeglicher Betätigung und Finanzierung zu ermöglichen, wenn sie eine Gefahr für den Rechtsstaat sind und insbesondere sich als antisemitisch darstellen, einschließlich einer vorbereitenden Prüfung eines Parteienverbotsverfahren gegen die AfD.
  • Wir unterstützen eine religionsfreiheitsfreundliche und demokratische Islampolitik, d.h.:
    • Keine Förderung von durch ausländische Staaten oder Parteien gesteuerte Islamverbände. Förderung der religiösen Selbstbestimmung ist Ziel des kooperativen, deutschen Religionsverfassungsrechtes.
    • Die antisemitische und antiisraelische Haltung einiger Islamverbände muss auf den Tisch der Deutschen Islamkonferenz. Mit den Feinden Israels und des Grundgesetzes darf es kein Appeasement geben.
    • Die Rechte der muslimisch Gläubigen auf gleiche individuelle und kollektive Glaubensfreiheit müssen im Rahmen des Grundgesetzes verwirklicht werden, ohne dass dabei Kräfte und Organisationen gestärkt werden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Grundprinzipien des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes missachten. Die Organisationen demokratischer Muslima und Muslime soll die Religionspolitik stärker wahrnehmen.
    • Die Politik, ausländische Imame in Deutschland einzusetzen, ist gescheitert. Imame müssen in Deutschland nach transparenten Standards ausgebildet werden. Prävention und Kritik von Antisemitismus müssen dabei verpflichtender Ausbildungsgegenstand sein.
  • Vereinsverbote gegen islamistische Organisationen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind konsequent durchzusetzen. Es ist unverständlich, warum das Hizb ut-Tahrir (HuT)-Verbot von 2003 bisher nicht auf Nachfolge- oder Umfeld-Organisationen aus diesem Spektrum wie Muslim Interaktiv, Realität Islam, Generation Islam und Nebevi Çözüm Cemiyeti angewandt wurde. Die DIG hatte das in der Vergangenheit angemahnt. Gleiches gilt für Um- und Vorfeld-Organisationen der Hamas.
  • Islamistische Propaganda dringt über verschiedene Kanäle zu Menschen in Deutschland vor. Ein wichtiger Kanal für anti-israelische Stimmungsmache, die sich später in Antisemitismus niederschlägt, ist der durch Katar finanzierte Kanal Al-Jazeera. Es kann nicht sein, dass über diesen Kanal Falschnachrichten und islamistische Propaganda über Israel verbreitet werden.
    Deshalb muss Deutschland nach dem Vorbild des Verbots von Russia Today ein Verbot mindestens der arabisch-sprachigen Version von Al-Jazeera vornehmen.