24 Okt Aufrufe zur Gewalt sind nicht Teil der Meinungsfreiheit – DIG sieht öffentlichen Frieden gefährdet
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:
Ein Demonstrationsaufruf, der das Wort “Intifada” verwendet, stört den öffentlichen Frieden.
Auf Instagram riefen die Organisatoren des ‘Bündnisses Yousef Shaban’ laut Presseberichten zur Kundgebung unter Verwendung des Begriffs “Intifada” auf. Gegen das Gedenken an einen bei Kriegshandlungen zu Tode gekommenen Kommilitonen ist nichts einzuwenden. Auch einseitige politische Stellungnahmen sind in einer Demokratie zu tolerieren.
Aber bei verdeckten oder direkten Aufrufen zu Gewalt endet die Toleranz. Auch eine Billigung von Gewalt ist nicht akzeptabel. Wenn Versammlungsbehörden oder Gerichte hier die Grenzen zu weit fassen, wird der öffentliche Friede gefährdet.
Wer mit dem Wort “Intifada” aufruft, weiß genau, was er tut. Er rechtfertigt damit Blutvergießen oder nimmt zumindest in Kauf, so verstanden zu werden.
Der Begriff Intifada (arabisch: انتفاضة) bedeutet wörtlich “Erhebung” oder “Aufstand” und bezieht sich auf palästinensische Aufstände gegen die israelische Besatzung in den 1967 von Israel eroberten Gebieten, vor allem im Westjordanland und im Gazastreifen. Es gab zwei bedeutende und blutige Intifadas in der jüngeren Geschichte, die zentrale Phasen des israelisch-palästinensischen Konflikts darstellen:
- Erste Intifada (1987–1993)
- Zweite Intifada (2000–2005)
Die Intifadas forderten Tausende Menschenleben auf beiden Seiten. Auf israelischer Seite waren überwiegend Zivilisten Opfer von Anschlägen, auf palästinensischer Seite vor allem Terroristen, aber auch Zivilpersonen.