Deutsch-Israelische Gesellschaft unterstützt Vorstoß des Kultursenators Joe Chialo: Antisemitismus ist nicht förderwürdig, sondern eine Verletzung der Menschenwürde

Der Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin beschäftigt sich heute mit “Antisemitismus und die Verantwortung von Kunst und Kultur“. Hintergrund ist ein Vorstoß von Kultursenator Joe Chialo, Diskriminierung, Ausgrenzung und Antisemitismus von Zuwendungen des Landes auszuschließen. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:

 

 

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßt die Diskussion um den Ausschluss von Antisemitismus im Zuwendungsrecht des Landes Berlin. Wir fordern die demokratische Opposition von Grüne und Linke wie die Koalitionsfraktionen SPD und CDU auf, den Kultursenator dabei zu unterstützen, den Ausschluss von antisemitischen Projekten aus der Förderung des Landes zu regeln.

 

 
* Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Antisemitische Konzepte sind mit der Menschenwürde nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO). Antisemitismus verstößt somit gegen den verfassungsrechtlichen Kern unserer Rechtsordnung. Ihn zum Ausschluss von Förderungen zu machen, ist damit gerechtfertigt und notwendig.
* Richtig wäre es in § 23 (Zuwendungen) Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Berlin zu regeln, dass die Achtung der unantastbaren Würde des Menschen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung Grundlage jeder Förderung sind. Insbesondere stehen antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Konzepte wie Inhalte, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, einer Zuwendung entgegen.
* Für die Definition von Antisemitismus ist die von der Bundesregierung indossierte ‘Arbeitsdefinition Antisemitismus’ der  International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) der Goldstandard. Sie ist die umfassendste Definition und erleichtert die Anwendung durch Beispiele in Grenzbereichen. Sie stellt ausdrücklich klar, dass “Kritik an Israel, die mit der in anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden“ darf. 
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Die Deutsch Israelische Gesellschaft hatte mit dem Tikvah Institut eine Tagung zu diesen Fragen mit Rechtslehrern sowie Anwältinnen und Anwälten zum Thema Antisemitismus, BDS und Recht durchgeführt. In einem Tagungsband des Tikvah Instituts wird auf 215 Seiten erläutert, wie hier rechtlich und rechtspolitisch vorgegangen werden kann:
Volker Beck (Hrsg.): Mögliche juristische und rechtspolitische Antworten auf BDS, Dokumente des Tikvah Instituts Bd. 2, Hentrich & Hentrich, Leipzig, 2023.