23 Feb., 2025 DIG fordert unverzügliche Beendigung der Finanzierung der UNRWA von nächster Bundesregierung
Humanitäre Hilfe: Ja – Terrorfinanzierung: Nein
Die humanitäre Hilfe für die Palästinenser war in letzten Tagen vor der Wahl Thema im Bundestagswahlkampf. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), erklärt:
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) fordert von der neuen Bundesregierung eine unverzügliche Beendigung der Finanzierung der UNRWA mit deutschen Steuergeldern. Hier sollte Deutschland dem Vorbild der Schweiz, von Schweden und der USA folgen, die das vor kurzem angekündigt haben. Wer mit humanitärer Hilfe den Menschen helfen will und nicht den Konflikt nähren will, muss die Finanzierung der UNRWA unverzüglich beenden.
Die UNRWA und der Terror der Hamas sind miteinander verwoben:
- UNRWA-Mitarbeiter waren an dem antisemitischen Massaker vom 7. Oktober 2023 beteiligt;
- UNRWA-Einrichtungen dienten vor wie nach dem 7. Oktober 2023 als Teil terroristisch-militärischer Infrastruktur;
- UNRWA-Einrichtungen dienten nach Auskunft von israelischen Geiseln als Orte der Geiselnahme;
- Schulen der UNRWA sind an der systematischen Indoktrination der Hamas und der Erziehung zum Terrorismus beteiligt.
Es gibt keine Alternative zum Leisten von humanitärer Hilfe. Aber wer keine Alternative zur UNRWA sieht, verfolgt eine politische Agenda: Die deutsche humanitäre Hilfe und deutsche Entwicklungshilfe für Palästinenser soll künftig über andere UN-Agenturen, die Aufnahmeländer oder humanitäre Organisationen geleistet werden. Hier sind folgende UN-Organisationen beispielhaft zu nennen: UNHCR, WFP, UNICEF, OCHA, WHO, UN Women, UNDP und FAO.
Die UNRWA ist nicht reformierbar, denn für jede ernsthafte Reform bräuchte es einen Beschluss der UN-Generalversammlung. Eine konstruktive Mehrheit ist dort unerreichbar. Die letzte Große Koalition (CDU/CSU-SPD) ist an ihrem Vorhaben einer Reform krachend gescheitert. Auch der „unabhängige Monitoringprozess“, der im Koalitionsvertrag der Ampel (SPD-Grüne-FDP) stand, war ein kompletter Fehlschlag. Trotz des neuen § 8a Haushaltsgesetzes, der Leistungen des Bundes zum Einsatz für “Finanzierung terroristischer Aktivitäten” oder zur Unterstützung terroristischer Vereinigungen untersagt, kamen Leistungen der UNRWA der Hamas zugute und gingen die Zahlungen des Bundes dennoch ungebremst weiter.
Die Prüfberichte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur UNRWA behandelt die Bundesregierung als Verschlusssache (VS-NfD). Die DIG klagt daher auf Akteneinsicht. Unsere Vermutung: Substantiell steht in den Prüfberichten nichts weiter drin.
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Die Komplizenschaft von UNRWA mit antiisraelischen Terrororganisationen wurde im Dezember 2024 in einer Dokumentation veröffentlicht: