16 Dez Hisbollah-Verbot gehört zur Deutschen Staatsräson
Wichtiger Schritt des Bundestages gegen Terror und Organisierte Kriminalität
Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Uwe Becker, hat den von den Bundestagsfraktionen von CDU, SPD und FDP für die Beratung in dieser Woche eingebrachten Antrag zum Betätigungsverbot der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah in Deutschland begrüßt.
„Endlich will der Deutsche Bundestag die Hisbollah als das bewerten, was sie ist, nämlich eine Terrororganisation, die tief in das organisierte Verbrechen verstrickt ist.
Das jetzt beabsichtigte Betätigungsverbot ist ein längst überfälliger Schritt, aber besser spät als nie“, erklärte Uwe Becker heute.
„Ich hoffe sehr, dass diese Initiative eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag erhält, damit wie in den USA, Kanada und den Niederlanden endlich auch in Deutschland nicht mehr künstlich zwischen einem militärischen und einem politischen Arm dieser Terrororganisation unterschieden wird“, so Uwe Becker.
“Die Hisbollah, die „Partei Gottes“, stellt als libanesisch-schiitische Organisation ein weltweites Terrornetzwerk dar, dessen wirtschaftliches Fundament sich aus den
Finanzhilfen des Iran und aus den Erträgen des Organisierten Verbrechens speist.
Zudem unterstützt das Regime in Teheran die Hisbollah auch militärisch und macht sie so zum verlängerten Arm der eigenen Machtinteressen im Nahen Osten und darüber hinaus.
Mit ihren kriminellen Strukturen vom Schmuggel bis zum Drogenhandel ist das international operierende Terrornetzwerk nicht nur eine Bedrohung für die Stabilität und Sicherheit im Nahen Osten, es stellt auch für den Westen eine Bedrohung dar, die leider viel zu oft verkannt wird.
Eines der Hauptziele der Terrororganisation ist die Auslöschung Israels. Daher gehört mit Blick auf das Existenzrechts Israels auch das Verbot der Terrororganisation Hisbollah zur Deutschen Staatsräson.
Sagen Sie „Ja” zum Antrag und „NEIN“ zum Terror gegen Israel“, forderte Uwe Becker in Richtung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Berlin, 16. Dezember 2019