16 Apr Israel hat das Recht auf Selbstverteidigung gegen den Iran. Kritik an fehlenden Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Iran und seine Umtriebe
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:
Der Iran hat Israel in der Nacht vom 13./14.4.2024 angegriffen und einen Krieg vom Zaun gebrochen. Der direkte Angriff war präzedenzlos. Bisher hat der Iran Israel über die Hisbollah, die Hamas, die Huthis und anderen Proxys u.a. aus Syrien angegriffen. Nach diesem Angriff kann man nicht zur Tagesordnung übergehen.
Israel hat das Recht auf Selbstverteidigung. Das ist unbestreitbar.
Hinweise, Vergeltung sei keine Kategorie im Völkerrecht, sind nicht weiterführend.
Welche Reaktion Israel jetzt wählt, ist eine Frage politischer Klugheit, nicht des Völkerrechts. Wie kann dem Iran klargemacht werden, dass rote Linien nicht ohne Konsequenzen überschritten werden können?
Hier könnte Berlin durch entschlossenes Handel auch einen Beitrag leisten. Das ist bislang nicht erkennbar. Es muss mehr getan werden, um dem Iran die roten Linien deutlich zu machen. Gerade wenn man einen großen Krieg verhindern will.
Seit Samstag ist aber von Seiten der Bundesregierung nichts Erkennbares geschehen:
- Warum wurden keine iranischen Diplomaten ausgewiesen?
- Wo sind die neuen Wirtschaftssanktionen gegen den Iran?
- Wo ist die Initiative der Bundesregierung, die Islamischen Revolutionsgarden (IGRC) des Iran auf die EU-Terrorliste zu setzen?
- Wo ist das Vereinsverbot gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) und seiner Ableger durch das Bundesinnenministerium?
- Wo ist die Initiative zur Ingangsetzung des Snapback-Mechanismus aus dem Nukleardeal?
Berlin, 16. April 2024